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Rechtsanwalt
Rothstein übt auf dem Gebiet des Medizinrechts neben seiner juristischen
Tätigkeit seit Jahren eine umfangreiche Vortrags- und Referententätigkeit
in allen Bereichen des Gesundheitswesens aus; dies gewährleistet
einen ständigen Austausch von Recht und Medizin.
Gerne hält Rechtsanwalt Rothstein auch in Ihrer Einrichtung (Krankenhaus,
Alten- und Pflegeheim, Verband etc.) ein Seminar, eine Inhouse-Schulung
oder einen Vortrag; jede Veranstaltung kann dabei auf Ihre speziellen
Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Themen wie zum Beispiel „Dokumentation & Haftungsrecht“
oder speziell im ärztlichen Bereich „Die Aufklärungspflicht“
werden in diesem Zusammenhang seit Jahren besonders nachgefragt.
Anfragen unter info@kanzleirothstein.de |